Urteil Duldungspflicht für Fassadendämmung im Milieuschutzgebiet
Schlagworte
Duldungspflicht für Fassadendämmung im Milieuschutzgebiet
Leitsätze
1. Die Duldungspflicht für eine energetische Maßnahme (Wärmeverbundsystem an der Fassade) kann entfallen, wenn sie gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
2. Daran fehlt es, wenn das Bezirksamt für das Haus im Bereich einer später in Kraft getretenen Milieuschutzverordnung angekündigt hatte, für die geplante Fassadendämmung keine Untersagung auszusprechen.
(Leitsätze der Redaktion)
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