Urteil Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich des Austausches von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung
Schlagworte
Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich des Austausches von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung
Leitsatz
Mieter von Wohnraum müssen nicht nur den erstmaligen Einbau, sondern auch den Austausch von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung durch moderne und fernablesbare Geräte durch den Vermieter dulden. Dies folgt für Messgeräte zur Erfassung von Wärme und Warmwasser aus § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HeizkostenVO und für Kaltwasser aus §§ 555b Nr. 4 und 5, 555c Abs. 4, 555d Abs. 1 BGB.
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