Urteil Duldungspflicht
Schlagworte
Duldungspflicht; Verbesserungsmaßnahmen
Leitsatz
Der Mieter hat unter Umständen eine Duldungspflicht hinsichtlich einer baulichen Maßnahme am Gebäude, durch die der Zugang zur Wohnung des Mieters verbessert wird.
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