Urteil Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; Duldungspflicht; Wertverbesserungsmaßnahmen; Ausschäumen von Hohlräumen; Mieterhöhung; Zumutbarkeit
Leitsatz
1. Zum Umfang der Pflicht des Mieters, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden.
2. Die durch die Ausschäumung des Fußbodens zu erwartende Verbesserung steht in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erwartenden Mieterhöhung, so daß der Mieter insofern nicht zur Duldung verpflichtet ist.
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