Urteil Duldung von Fassadenarbeiten
Schlagworte
Duldung von Fassadenarbeiten; Duldungspflicht; Modernisierungsmaßnahmen; Fassade; Wärmedämmung; Mietsache, Bestandteil; Gerüst; Instandhaltung
Leitsatz
Die Fassade eines Hauses ist nicht unmittelbar Bestandteil der Mietsache, die ein Mieter mitbenutzen könnte.
Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter die Wärmedämmung einer Fassade unterläßt.
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