Urteil Duldung von Fassadenarbeiten


Schlagworte

Duldung von Fassadenarbeiten; Duldungspflicht; Modernisierungsmaßnahmen; Fassade; Wärmedämmung; Mietsache, Bestandteil; Gerüst; Instandhaltung

Leitsatz

Die Fassade eines Hauses ist nicht unmittelbar Bestandteil der Mietsache, die ein Mieter mitbenutzen könnte.

Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter die Wärmedämmung einer Fassade unterläßt.

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