Urteil Duldung unerheblicher Einwirkungen auf die Mietsache
Schlagworte
Duldung unerheblicher Einwirkungen auf die Mietsache; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Antennensteckdose; Kabelfernsehen; Einwirkung, unerhebliche
Leitsatz
Beim Einbau einer Antennensteckdose zum Anschluß an Kabelfernsehen handelt es sich um eine Maßnahme, die mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden ist, so daß die Vorschriften des § 541 b Abs. 2 Sätze 1 bis 3 nicht zum Zuge kommen.
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