Urteil Duldung der Wärmedämmung durch Nachbarn an gemeinsamer Giebelwand
Schlagworte
Duldung der Wärmedämmung durch Nachbarn an gemeinsamer Giebelwand; Fassadenverkleidung; Nachbarwand; halbscheidige Giebelmauer; Grenzeinrichtung; Teilhaber an gemeinsamen Wänden; gemeinschaftliche Grenzeinrichtung; Mitbenutzungsrecht; Gerüst; Verwaltungsmaßnahme; Abriss einer gemeinsamen Giebelmauer; Anbaupläne; Hammerschlags- und Leiterrecht
Leitsatz
Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand, der an diese (noch) nicht (vollständig) angebaut hat und derzeit auch nicht anbauen will, muss Maßnahmen des anderen Teilhabers zur Wärmedämmung dulden, die dazu führen, dass der freie Bereich der Wand einem den heutigen Erfordernissen entsprechenden Standard entspricht.
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