Urteil Düsseldorfer Räumung


Schlagworte

Düsseldorfer Räumung; Belästigung durch Zigarettenrauch; Kündigung

Leitsätze

Ein Mieter darf grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, aber nicht so exzessiv, dass es für andere Mieter unerträglich wird. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses muss es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führt, sondern kann kündigen.

(Leitsätze der Redaktion)

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