Urteil Drittwiderklage, örtliche Zuständigkeit für -
Schlagworte
Drittwiderklage, örtliche Zuständigkeit für -
Leitsatz
Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.
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