Urteil Drittwiderklage, örtliche Zuständigkeit für -


Schlagworte

Drittwiderklage, örtliche Zuständigkeit für -

Leitsatz

Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.

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