Urteil Doppelvermietung
Schlagworte
Doppelvermietung; Herausgabeanspruch des Mieters; Unmöglichkeit der Herausgabe
Leitsatz
Überläßt ein Vermieter die an einen Mieter zu überlassenden Räume an einen Dritten, wird dadurch die Erfüllung des Herausgabeanspruches des Mieters nicht notwendig unmöglich. Insbesondere kann der Vermieter verpflichtet sein, sich aus dem Rechtsverhältnis mit dem Dritten durch Zahlung einer Abfindung zu lösen zu versuchen.
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