Urteil Doppelvermietung
Schlagworte
Doppelvermietung; Erfüllungsanspruch; Gewährleistungsansprüche; Rechtsschutzbedürfnis für Erfüllungsklage
Leitsätze
1. Der Erfüllungsanspruch des Mieters entfällt nicht dadurch, daß der Vermieter die Wohnung zwischenzeitlich weitervermietet und Dritten den unmittelbaren Besitz an der Mietsache überläßt. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erfüllungsklage des Mieters ist regelmäßig gegeben.
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