Urteil Doppelvermietung
Schlagworte
Doppelvermietung; Überlassungsanspruch; einstweilige Verfügung
Leitsatz
Im Falle der "Doppelvermietung" kann der Besitzüberlasssungsanspruch des ersten Mieters gegenüber dem Vermieter nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden.
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