Urteil Divergenzvorlage
Schlagworte
Divergenzvorlage; Rechtsentscheid
Leitsatz
Eine (Divergenz-) Vorlage des Landgerichts wird unzulässig, wenn die vorgelegte Rechtsfrage vor dem Erlaß des Rechtsentscheids durch das angerufene Oberlandesgericht durch einen Rechtsent-scheid des Bundesgerichtshofs im Sinne des Landgerichts beantwor-tet worden ist (hier: Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "allgemein üblicher Zustand" im Sinne von § 541 b Abs. 1 2. Halbsatz BGB).
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