Urteil Divergenzvorlage


Schlagworte

Divergenzvorlage; einheitliches Mietverhältnis; Vermieterwechsel; Garage

Leitsätze

1. Ein Rechtsentscheid darf nicht ergehen, wenn der Vorlagebeschluß eine sich aufdrängende Auseinandersetzung mit einem Teil des Sachverhalts vermissen läßt, dessen Berücksichtigung die ange-nommene Divergenz beseitigt (Anschluß an BGH NJW 1990, 3142).

2. Ist über eine Wohnung und eine Garage ein einheitliches Mietverhältnis begründet worden, wird dieses nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten, wenn der vermietende Eigentümer die Garage veräußert; vielmehr tritt der Erwerber als Mitvermieter in den einheitlichen Mietvertrag ein.

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