Urteil Diskothek in Industriegebiet unzulässig
Schlagworte
Diskothek in Industriegebiet unzulässig
Leitsatz
Kerngebietstypische Vergnügungsstätten (hier: Diskotheken) sind in Industriegebieten gemäß § 9 BauNVO (in sämtlichen Fassungen) unzulässig.
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