Urteil Differenzmiete bei Überlassung an einen Nachmieter


Schlagworte

Differenzmiete bei Überlassung an einen Nachmieter; Berufung auf Treu und Glauben; vom Mieter gebilligter Mietvertrag mit Nachmieter kein Entzug des Gebrauchs

Leitsatz

Der Mieter eines langfristigen Mietvertrages, der sich im Interesse der Schadensminderung mit der Weitervermietung durch den Vermieter einverstanden erklärt hat, wird von der Verpflichtung zur Entrichtung der Differenzmiete auch dann nicht frei, wenn der Vermieter das Mietobjekt dem Nachmieter überlassen hat.

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