Urteil Differenz zwischen Rechtsmittelbeschwer und Streitwert
Schlagworte
Differenz zwischen Rechtsmittelbeschwer und Streitwert
Leitsatz
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet.
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