Urteil Detaillierte Angebotslisten über Mietwohnungen als Nachweistätigkeit


Schlagworte

Detaillierte Angebotslisten über Mietwohnungen als Nachweistätigkeit

Leitsätze

1. Die Übersendung von Angebotslisten mit konkreten Hinweisen auf Vertragsabschlussmöglichkeiten (Person des Vermieters, Telefonnummer, detaillierte Beschreibung des Mietobjekts) ist eine Maklertätigkeit im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes.

2. Eine vom späteren Vertragsabschluss unabhängige Service-Vergütung kann als ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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