Urteil Denkmalschutzauflagen keine unvertretbaren Maßnahmen
Schlagworte
Denkmalschutzauflagen keine unvertretbaren Maßnahmen; Modernisierung
Leitsatz
Eine Denkmalschutzauflage führt regelmäßig nicht zu Kosten, die von dem Vermieter nicht zu vertreten wären, so daß Instandsetzungsmaßnahmen an Fassade und Fenstern nicht zu einer Mieterhöhung berechtigen.
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