Urteil Definition der kleingärtnerischen Nutzung
Schlagworte
Definition der kleingärtnerischen Nutzung; Erholung; Gartenbau
Leitsätze
1. Eine kleingärtnerische Nutzung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG liegt auch dann vor, wenn die Nutzung zur Erholung überwiegt und der Flächenanteil zum Gartenbau nur 25 % beträgt.
2. Der Anwendungsbereich des § 29 Nr. 1 SchuldRAnpG bleibt auch mit dieser Definition der kleingärtnerischen Nutzung groß genug und führt deshalb nicht zu einer anderen Gewichtung.
3. Ein Verstoß gegen die Vorschriften aus § 3 BKleingG beseitigt nicht die Kleingarteneigenschaft im Sinne des § 1 BKleingG.
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