Urteil Dauer einzelner Modernisierungsmaßnahmen getrennt angeben
Schlagworte
Dauer einzelner Modernisierungsmaßnahmen getrennt angeben; Modernisierungsankündigung
Leitsatz
Bei gebündelt durchgeführten, aber nicht untrennbar zusammenhängenden Modernisierungsmaßnahmen muß die voraussichtliche Dauer für jede Baumaßnahme einzeln angegeben werden (gegen AG Mitte GE 2004, 1235).
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