Urteil Darlehensvereinbarung durch Schuldersetzung
Schlagworte
Darlehensvereinbarung durch Schuldersetzung; grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; erfolgsunabhängige Vergütung; Schenkungsanfechtung; Immobilienbeschaffungsvertrag; Geschäftsmodell mit Eigenheimzulage; Knebelvertrag; wucherähnliches Rechtsgeschäft; Maklerprovision; Wohnungsbaugenossenschaft; öffentlich geförderte Anteile an Wohnungsbaugenossenschaft
Leitsätze
1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.
2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.
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