Urteil Darlehensrückzahlungsanspruch


Schlagworte

Darlehensrückzahlungsanspruch; Verrechnungsvereinbarung; Darlegungslast

Leitsatz

Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs - auch durch eine vertraglich vereinbarte Verrechnung mit Provisionsansprüchen - obliegt dem Darlehensschuldner. Der Darlehensgeber braucht nur die Entstehung seines Rückzahlungsanspruchs, nicht dessen Fortbestand darzulegen und zu beweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - III ZR 9/73, WM 1975, 593).

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