Urteil Darlegungslast für Sittenwidrigkeit der anfänglichen Übersicherung des Kreditgebers


Schlagworte

Darlegungslast für Sittenwidrigkeit der anfänglichen Übersicherung des Kreditgebers; Freigabe eines für eine Gesamtsicherungsgrundschuld mithaftenden Miteigentumsanteils; Buchgrundschuld; Sicherungsabrede; Löschung der Grundschuld; Teillöschung; Einzelgrundschuld; Verwendungserlös; eigensüchtige Motive; Rücksichtslosigkeit; verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers

Leitsätze

a) Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.

b) Bei der Belastung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs-)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.

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