Urteil Darlegungslast für Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen


Schlagworte

Darlegungslast für Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; Aufwendungsersatz für Mieterinvestitionen; Zahlung variabler Betriebskosten direkt durch den Mieter; Mieter muss seinen Rückzahlungsanspruch darlegen Neuer Vermieter muss Investitionen ausgleichen

Leitsätze

1. Der Mieter hat darzulegen, dass der von ihm vereinbarungsgemäß geschuldete und an den Vermieter gezahlte Betrag neben der Miete auch Betriebskostenvorauszahlungen enthält, wenn der Mieter die variablen Betriebskosten seit geraumer Zeit selbst entrichtet.

2. Für das Mietobjekt aufgewendete Investitionen kann der Mieter allenfalls nach Bereicherungsgrundsätzen vom Vermieter erstattet verlangen, wenn sie zu einer Ertragswertsteigerung geführt haben.

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