Urteil Darlegungslast des Mieters für Ausnutzung eines geringen Angebots bei außergewöhnlichem Wohnraum
Schlagworte
Darlegungslast des Mieters für Ausnutzung eines geringen Angebots bei außergewöhnlichem Wohnraum; Voraussetzungen der Zwangslage bei Mietwucher; Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung
Leitsätze
1. Bei einer Wohnung in einem außergewöhnlich repräsentativen Gebäude in besonders bevorzugter Lage ist der Mieter darlegungspflichtig dafür, daß ein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStG vorlag.
2. Zu den Voraussetzungen des Mietwuchers und des wucherähnlichen Rechtsgeschäfts wegen Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 100 %.
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