Urteil Darlegungslast bei Berufung auf sittenwidrig überhöhte Miete


Schlagworte

Darlegungslast bei Berufung auf sittenwidrig überhöhte Miete

Leitsatz

Der Mieter, der sich auf eine sittenwidrige Miethöhe beruft, muß dazu nachvollziehbare und hinreichend konkrete Tatsachen vortragen; die Berufung auf eine Marktübersicht der IHK reicht dann nicht, wenn wesentliche Abweichungen von der Übersicht vorliegen (Vermietung mit Inventar; Lage nicht an einer Wohnstraße).

(Leitsatz der Redaktion)

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