Urteil Darlegungslast
Schlagworte
Darlegungslast; Beweislast; Versicherung; Brandversicherung; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regreß; Rückgriff; Haftungsbeschränkung
Leitsätze
1. Der Senat hält an der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 131, 288 = WM 1996, 212) fest, daß in der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, dem als Vermieter fungierenden Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung zu erstatten, eine stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit liegt.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Mieters obliegt dem Gebäudeversicherer, falls er den Mieter aus gemäß § 67 VVG vom Vermieter abgeleitetem Recht auf Ersatz der durch den Wohnungsbrand verursachten Schäden in Anspruch nimmt.
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