Urteil Darlegungslast
Schlagworte
Darlegungslast; Beschaffenheit; Mieterhöhungsausschluss; Gebäudeschaden
Leitsatz
Der Vermieter trägt die Darlegungslast dafür, daß keine erheblichen Schäden am Gebäude vorliegen, die ein Mieterhöhung nach der Beschaffenheit (§ 2 2. GrundMV) ausschließen.
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