Urteil Darlegungslast
Schlagworte
Darlegungslast; Vermieter; Energieeinsparung; Mieterhöhung; Beweislast
Leitsatz
Dem Vermieter, der Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie und Wasser durchführt, obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich dieser Maßnahmen, wenn er aufgrund dieser eine Mieterhöhung erklärt.
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