Urteil Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung


Schlagworte

Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung

Leitsatz

Wer ein Kreditinstitut aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung. Das Kreditinstitut ist nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast nicht gehalten, interne Berichte und Entscheidungsabläufe offen zu legen und zu begründen, warum es im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmte Anlageentscheidungen getroffen hat.

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