Urteil Darlegungs- und Beweislast des Mieters für gebotenen Vorwegabzug von Betriebskosten bei sowohl zu Wohn- als auch Gewerbezwecken genutzten Abrechnungseinheiten
Schlagworte
Darlegungs- und Beweislast des Mieters für gebotenen Vorwegabzug von Betriebskosten bei sowohl zu Wohn- als auch Gewerbezwecken genutzten Abrechnungseinheiten
Leitsatz
Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?