Urteil Darlegungs- und Beweislast bei neugeschaffenem Wohnraum
Schlagworte
Darlegungs- und Beweislast bei neugeschaffenem Wohnraum; Altbauwohnraum; Wiederaufbau
Leitsatz
Da Altbauwohnraum in Berlin grundsätzlich der Preisbindung unterliegt, hat der Vermieter für seine Behauptung, es handele sich um neugeschaffenen Wohnraum, der durch Wiederherstellung der Bewohnbarkeit auf Dauer nach teilweiser Kriegszerstörung entstanden sei, die Darlegungs- und Beweislast.
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