Urteil Darlegung der Beschwer von mehr als 20.000 €
Schlagworte
Darlegung der Beschwer von mehr als 20.000 €
Leitsatz
Der Beschwerdeführer muss die für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Beschwer darlegen. Für die Unterlassung der Wohnnutzung ist dabei auf die entstehenden Nachteile abzustellen, die aber nicht nach §§ 8, 9 ZPO bestimmt werden können. Sie gelten für den Bestand oder die Dauer eines unbefristeten Mietverhältnisses, nicht aber, wenn es um die Differenz des Mietwerts zwischen einer Nutzung zu Wohnzwecken und einer gewerblichen Nutzung geht.
(Leitsatz der Redaktion)
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