Urteil Dachrinnenreinigung
Schlagworte
Dachrinnenreinigung; Dachrinne; Reinigung; Kosten; Betriebskosten; Umlage
Leitsatz
Die Kosten für eine Dachrinnenreinigung können jedenfalls dann nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietervertrag vereinbart ist.
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