Urteil Dachfunkantenne


Schlagworte

Dachfunkantenne; Mietvertrag; vertragsmäßiger Gebrauch; CB- Dachfunkantenne; Duldungspflicht des Vermieters; Treu und Glauben

Leitsatz

1. Der Vermieter kann grundsätzlich die Beseitigung einer ohne seine Zustimmung vom Mieter angebrachten CB-Dachfunkantenne verlangen.

2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Duldung einer ohne Zustimmung des Vermieters errichteten Dachfunkantenne, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Anbringung von Dachantennen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet ist, es sei denn, daß der Vermieter auf Grund der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben seine Zustimmung nicht hätte verweigern dürfen.

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