Urteil Bundeskleingartengesetz
Schlagworte
Bundeskleingartengesetz; Kleingarten; kleingärtnerische Nutzung; Nutzungsentgeltverordnung; Pachtzins; Kleingartenanlage; Nutzungsentgelt
Leitsatz
Wenn ein Grundstück dem Bundeskleingartengesetz unterliegt, kann der Grundstückseigentümer kein Nutzungsentgelt, sondern Kleingartenpachtzins fordern. Eine vor dem 3. Oktober 1990 unter den Bedingungen der DDR bestehende Kleingartenanlage hat durch § 20 a BKleingG ihren Rechtscharakter behalten.
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