Urteil Büroräume in reinem Wohngebiet
Schlagworte
Büroräume in reinem Wohngebiet; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Nutzungsänderung; Wohnung
Leitsatz
Die Regel, daß die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung (BVerwG NJW 1986, 1004), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine - im konkreten Fall widerlegbare - indizielle Aussagekraft.
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