Urteil Bürgschaft, Aufklärungspflicht bei -
Schlagworte
Bürgschaft, Aufklärungspflicht bei -
Leitsatz
Übernimmt jemand eine Bürgschaft, nachdem er es abgelehnt hat, zur Absicherung der Forderung eine Grundschuld an seinem Grundstück als seinem einzigen nennenswerten Vermögensgegenstand zu bestellen, so ist der Gläubiger, wenn für ihn erkennbar der Bürge nicht weiß, daß die Bürgschaft im wirtschaftlichen Ergebnis den Zugriff auf das Grundstück ebenso ermöglicht wie eine dingliche Belastung, verpflichtet, ihn hierauf hinzuweisen.
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