Urteil Bürgschaft, - auf erstes Anfordern für Gewährleistungsanspruch
Schlagworte
Bürgschaft, - auf erstes Anfordern für Gewährleistungsanspruch; Gewährleistungsbürgschaft, - nur bei Geldforderung
Leitsätze
a) Der Sicherungsfall einer in einem Bauvertrag vereinbarten Gewährleistungs bürgschaft auf erstes Anfordern ist regelmäßig erst gegeben, wenn der Bürgschafts gläubiger einen auf Geldzahlung gerichteten Gewährleistungsanspruch hat.
b) Wird die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen, obwohl der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war, ist der Anspruch auf Rück zahlung der Bürgschaftssumme sofort fällig.
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