Urteil BSR-Winterdienst in Haltestellenbereichen als hoheitliche Aufgabe
Schlagworte
BSR-Winterdienst in Haltestellenbereichen als hoheitliche Aufgabe; keine Haftung von Winterdienstfirmen bei Übertragung der hoheitlichen Aufgabe Winterdienst; Amtshaftung
Leitsätze
1. Der den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz zugewiesene Winterdienst (hier: im Bereich von Straßenbahnhaltestellen) stellt eine hoheitliche Aufgabe dar.
2. Beauftragt die BSR ein Privatunternehmen mit der Wahrnehmung des Winterdienstes, so handeln dessen Mitarbeiter in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 Satz 1 GG mit der Folge, dass das Privatunternehmen für Verletzungen der Räum- und Streupflicht dritten Geschädigten gegenüber deliktsrechtlich nicht haftet.
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