Urteil Bruttomieterhöhung mit Netto-Mietspiegel
Schlagworte
Bruttomieterhöhung mit Netto-Mietspiegel; Umrechnung einer Bruttomiete; pauschale Betriebskosten
Leitsatz
Wenn eine Brutto-Kaltmiete unter Bezugnahme auf die im Berliner Mietspiegel 2003 enthaltenen Netto-Kaltmieten erhöht werden soll, ist die Brutto-Kaltmiete zunächst in eine Netto-Kaltmiete umzurechnen, wobei die zum Zeitpunkt der Abgabe der Erhöhungserklärung aktuellen Betriebskostenanteile herauszurechnen sind.
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