Urteil Bruttokaltmiete
Schlagworte
Bruttokaltmiete; Nettokaltmiete; Umstellung; Mietzinsstruktur; Änderung
Leitsatz
Eine mietvertragliche Vereinbarung, die dem Vermieter einseitig die Umstellung der Bruttokaltmiete auf eine Nettokaltmiete gestattet, ist unwirksam.
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