Urteil Bruchteilsgemeinschaft


Schlagworte

Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltung bei -; Verwaltung, ordnungsgemäße - bei Bruchteilsgemeinschaft

Leitsätze

a) Besteht an einer Vielzahl von Grundstücken eine Bruchteilsge meinschaft unter denselben Teil habern und werden diese Grund stücke seit Jahrhunderten ge meinschaftlich als Forst verwaltet, dann ist die Frage der Ordnungs gemäßheit der Verwaltung nicht isoliert für die einzelne Parzelle, sondern auf der Grundlage ihrer Einbindung in die als Forst ver waltete Sachgesamtheit zu beant worten.

b) In einem solchen Fall kann auch der Tausch von Grundstücken (hier: Bauland gegen Auffor stungsflächen) ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, so daß der einzelne Teilhaber dieser Maßnahme zuzustimmen hat.

c) Bildet die Gemeinschaft im We ge ordnungsgemäßer Verwaltung Rückstellungen für zu erwartende Prozeßkosten oder Rücklagen nach dem Forstschädenaus gleichsgesetz, verletzt dies nicht das grundsätzlich gegen seinen Willen nicht entziehbare Recht des Teilhabers auf Auszahlung des durch die Verwaltung erzielten, seinem Anteil entsprechenden Nettoertrages.

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