Urteil Bruchteilseigentum, Betriebsgrundstück, Beteiligung, Darlegungsanforderungen, Gehörrüge, Bruchteilsrestitution, Mindestquotenerfordernis, Grundstücksverkehr


Schlagworte

Bruchteilseigentum, Betriebsgrundstück, Beteiligung, Darlegungsanforderungen, Gehörrüge, Bruchteilsrestitution, Mindestquotenerfordernis, Grundstücksverkehr

Leitsätze

1. Stützt sich eine angegriffene Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige, jeweils selbständig tragende Erwägungen, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn für jede dieser Erwägungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt.

2. Die Schädigung einer unmittelbaren Beteiligung kann auch bei Kleinstbeteiligungen zur Bruchteilsrestitution führen, wogegen bei der Schädigung einer mittelbaren Beteiligung die gesetzliche Mindestquote des Beteiligungsunternehmens am betroffenen (Tochter-) Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Teilsatz 3 VermG erforderlich ist; dabei ist der Bruchteilsrestitutionsanspruch gesondert für jeden geschädigten Vermögenswert zu prüfen.

3. Bruchteilsrestitutionsansprüche wegen der Schädigung mittelbarer Kleinstbeteiligungen sind ausgeschlossen.

(Leitsätze der Redaktion)

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