Urteil Bruchteilseigentum
Schlagworte
Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle; Belegenheit; Geltungsbereich; Entschädigungsberechtigung; Anmeldefrist; Sitz des Unternehmensträgers; Aktienanteile; Entschädigungsanspruch; ausgeschlossener Anspruch auf Bruchteilsrestitution; Grundvermögen; Betriebsvermögen
Leitsätze
Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG setzt voraus, dass eine Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet vorgelegen hat.
Das Vermögensrecht kennt keinen Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG an dem Grund- und Betriebsvermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung. Das Grund- und Betriebsvermögen einer Zweigstelle kann als Sachgesamtheit nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum sein.
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