Urteil Brief als Auslöser für Verfolgungsmaßnahmen, Erfassung in der sog. Kerblochkartei und Vorladung zu Rückgewinnungsgesprächen, Rückstufung im Verdienstrahmen
Schlagworte
Brief als Auslöser für Verfolgungsmaßnahmen, Erfassung in der sog. Kerblochkartei und Vorladung zu Rückgewinnungsgesprächen, Rückstufung im Verdienstrahmen
Leitsatz
Zur Glaubhaftmachung von Angaben zur Verfolgteneigenschaft oder zur Verfolgungszeit, wenn Beweismittel dafür nicht vorliegen, nicht beschafft werden können oder unverschuldet verloren gegangen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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