Urteil Breiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels
Schlagworte
Breiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels; Öffnungsklausel
Leitsatz
Auch bei der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
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