Urteil Breitbandkabelanschluß
Schlagworte
Breitbandkabelanschluß; Wohnanlage; Breitbandverteileranlage; Dachantenne
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer muß einen Mehrheitsbeschluß nicht hinnehmen, nach dem alle Wohnungen der Wohnanlage in die Breitbandverteileranlage für einen bereits vorhandenen Kabelanschluß eingebunden werden sollen und die vorhandene, einwandfrei arbeitende Dachantennenanlage abzubauen ist.
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