Urteil Bohrlöcher in Fliesen


Schlagworte

Bohrlöcher in Fliesen; Schäden in der Wohnung; unentdeckte Schäden bei Wohnungsabnahme; Beweislast für mangelfreie Wohnung bei Übergabe

Leitsätze

1. Der Mieter schuldet Schadensersatz für durchbohrte Fliesen im Bad, wenn das Anbohren der Fliesenfugen zum Aufhängen von Gegenständen auch möglich gewesen wäre.

2. Der Anspruch des Vermieters ist nicht ausgeschlossen, wenn die Schäden im Abnahmeprotokoll deshalb nicht erwähnt sind, weil sie wegen der noch an den Wänden angebrachten Gegenstände nicht erkennbar waren.

3. Der Vermieter hat zu beweisen, dass bei Vertragsbeginn die Mietsache mangelfrei übergeben wurde.

(Leitsätze der Redaktion)

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